Als Psychotherapeut in Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Hier ein
Auszug:
Leistung |
GOP-Ziffer |
Euro |
Psychotherapie Einzelgespräch |
870 (3,0) |
131,15 |
Psychotherapie Einzelgespräch mit erheblichem Mehraufwand |
870 (3,5) |
153,00 |
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds |
801a (2,3) |
33,52 |
Erhebung biographischer Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie) |
860 (3,0) |
160,87 |
Diagnostik/Auswertung einzelner Fragebogen |
857 (2,5) |
16,90 |
Auswertung Testbatterie mit 3 Tests |
855a (1,8) |
75,75 |
Therapieantrag für Krankenkasse |
85 (2,3) |
67,03 pro h |
Telefonische Beratung je nach Dauer |
1 3 |
10,72 30,60 |
Das Sitzungshonorar (regulär 50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Seit 1.7.24 kommt pro Sitzung der psych. Befund mit 801a (2,3fach) hinzu. Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 153,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 € für 50 min) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Bei einer Terminabsage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung.
Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.
Hierfür berechne ich in der Regel 164 EUR pro 60 min und 290 EUR_fürPaarsitzugen pro 90 min.