Erstattungsverfahren


Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten bei mir für den Fall, dass Sie bei Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Abrechnungsgenehmigung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Platz bekommen (unzumutbar sind auf jeden Fall Wartezeiten jenseits von 3 Monaten).

 

Sollten Sie keine zeitnahe Zusage einer Psychotherapeuten-Kollegin mit Kassenzulassung bekommen, können Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Erstattung der Behandlungskosten bei mir stellen.  (Erstattungsverfahren zum gesetzlichen Hintergrund siehe INFOS auf: https://www.therapie.de/psyche).

 

Für den Antrag nach § 13 Abs. 3 SGB V brauchen Sie:

  1. ein formloses Anschreiben, in dem Sie wegen ihrer Beschwerden die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie bei mir beantragen
  2. als Nachweise eine Liste von mindestens 5 PsychotherapeutInnen vor Ort, die Sie angerufen haben, und die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz, die Ihnen genannt wurden (inkl. Datum und Uhrzeit des Anrufs, bzw. der Vermerk, dass kein Rückruf erfolgt ist)
  3. die Bescheinigung eines Arztes oder Psychiaters, dass Sie wegen ihrer aktuellen Probleme notwendigen und unaufschiebbaren psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben und eine längere Wartezeit unzumutbar wäre (sog. Dringlichkeitsbescheinigung)
  4. Stellungnahme von mir, dass ich die Behandlung von Ihnen übernehmen kann

 

Rufen Sie mich bei Interesse an, so dass ich Sie genauer über den Ablauf informieren und Sie bei den Formalitäten unterstützen kann.

In Kurzform finden Sie die Informationen in der Broschüre meines Berufsverbandes (DPtV) zusammengefasst

Rechtliche Hinweise zum Erstattungsverfahren finden sich auch auf meinem Blog


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