Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten bei mir für den Fall, dass Sie bei Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Abrechnungsgenehmigung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Platz bekommen (unzumutbar sind auf jeden Fall Wartezeiten jenseits von 3 Monaten).
Sollten Sie keine zeitnahe Zusage einer Psychotherapeuten-Kollegin mit Kassenzulassung bekommen, können Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Erstattung der Behandlungskosten bei mir stellen. (Erstattungsverfahren → zum gesetzlichen Hintergrund siehe INFOS auf: https://www.therapie.de/psyche).
Für den Antrag nach § 13 Abs. 3 SGB V brauchen Sie:
Rufen Sie mich bei Interesse an, so dass ich Sie genauer über den Ablauf informieren und Sie bei den
Formalitäten unterstützen kann.
In Kurzform finden Sie die Informationen in der Broschüre meines Berufsverbandes (DPtV) zusammengefasst
Rechtliche Hinweise zum Erstattungsverfahren finden sich auch auf meinem Blog
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