Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen erstatten zwar prinzipiell die Kosten für die Psychotherapie bei mir, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeuten (GOP) ab. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab. Bitte beachten Sie, dass der GOP-Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 153,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 € für 50min) überschreitet.

Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse ab.
Klären Sie unbedingt die seit Juli 2024 mit den den Privaten Krankenkassen und Beihilfen ausgehandelte GOP-Abrechnungsempfehlung ab, die Patienteninfo hierzu können sich hier herunterladen.

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Patienten-Info-GOP
GOP_2024-07_PatientenInfo_Anpassung-DPTV
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